Tragflügelboot
Substantiv, n:

Worttrennung:
Trag·flü·gel·boot, Plural: Trag·flü·gel·boo·te
Aussprache:
IPA [ˈtʁaːkflyːɡl̩ˌboːt]
Bedeutungen:
[1] Wasserfahrzeug, das bei ansteigender Geschwindigkeit mit Hilfe von unter Wasser liegenden Tragflügeln während der Fahrt angehoben wird, um den Reibungswiderstand und die Wasserverdrängung zu reduzieren
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Tragflügel und Boot
Synonyme:
[1] Tragflächenboot
Beispiele:
[1] Tragflügelboote können Geschwindigkeiten von bis zu 90 km/h erreichen.
[1] „Über den See geht es wahlweise mit einer Fähre oder aber dem ultraschnellen Tragflügelboot, das für Seekrankheit anfällige Leute jedoch lieber meiden sollten.“
Übersetzungen:


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