Umsatzsteuer
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Um·satz·steu·er, Plural: Um·satz·steu·ern
Aussprache:
- IPA [ˈʊmzat͡sˌʃtɔɪ̯ɐ]
- [1] gesetzlicher Steuersatz auf den Umsatz eines Unternehmens den dieses jedoch an seine Kunden weiter berechnen darf; Steuerschuldner ist jedoch das leistende Unternehmen
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Umsatz und Steuer
- [1] Mehrwertsteuer
- [1] „Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen.“
- [1] „Der Unternehmer, der selber Umsatzsteuern beim Einkauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen entrichtet, darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.“
- [1] „Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die Sie als Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).“
- [1] „Beträgt die Umsatzsteuer des vorangegangenen Jahres mehr als 7.500€, müssen Sie die Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats abgeben.“
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