Umsatzsteuer
Substantiv, f:

Worttrennung:
Um·satz·steu·er, Plural: Um·satz·steu·ern
Aussprache:
IPA [ˈʊmzat͡sˌʃtɔɪ̯ɐ]
Bedeutungen:
[1] gesetzlicher Steuersatz auf den Umsatz eines Unternehmens den dieses jedoch an seine Kunden weiter berechnen darf; Steuerschuldner ist jedoch das leistende Unternehmen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Umsatz und Steuer
Synonyme:
[1] Mehrwertsteuer
Beispiele:
[1] „Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen.“
[1] „Der Unternehmer, der selber Umsatzsteuern beim Einkauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen entrichtet, darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.“
[1] „Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die Sie als Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).“
[1] „Beträgt die Umsatzsteuer des vorangegangenen Jahres mehr als 7.500€, müssen Sie die Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats abgeben.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.001
Deutsch Wörterbuch