Verblichener
Substantiv, m: Worttrennung:
Ver·bli·che·ner, Plural: Ver·bli·che·ne
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈblɪçənɐ]
Bedeutungen:
[1] gehoben: männliche Person, die gestorben ist
Synonyme:
[1] Entschlafener, Hingeschiedener, Toter, Verschiedener, Verstorbener
Gegenwörter:
[1] Lebender
Beispiele:
[1] „Zum vierten vermacht der hochherzige Verblichene die Barsumme von 200 000 Gulden gleichfalls unsrer Stadt mit der Bestimmung, daß die Zinsen zur Erhaltung und Mehrung des Museums verwendet werden sollen.“
Deklinierte Form: Worttrennung:
Ver·bli·che·ner
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈblɪçənɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Verblichene
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Verblichene
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Verblichene



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