Widerklage
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen
Aussprache:
IPA [ˈviːdɐˌklaːɡə]
Bedeutungen:
[1] Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-
Beispiele:
[1] „Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“



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