belangen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·lan·gen, Präteritum: be·lang·te, Partizip II: be·langt
Aussprache:
IPA [bəˈlaŋən]
Bedeutungen:
[1] zur Rechenschaft ziehen
[2] veraltet, heute nur in einigen oberdeutschen Dialekten, meistens als [bəˈlaŋə]/[bˈlaŋə]/[pˈlaŋə]: mit Sehnsucht warten. Vergleiche: „es verlangt mich“
Herkunft:
mittelhochdeutsch „b(e)langen“, althochdeutsch „belangēn“. Das Wort ist seit dem 11. Jahrhundert belegt. mittelhochdeutsch bis frühneuhochdeutsch auch: „sich sehnen nach“, (etwas) „wünschen“, in einigen oberdeutschen Dialekten noch erhalten
Beispiele:
[1] Der libysche Übergangsrat will derweil den Schützen belangen, der Ex-Machthaber Gaddafi exekutiert haben soll.
[1] „Rund tausend Kunden einer kleinen, feinen Bank in Zürich müssen nun fürchten, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.“
[2] Alemannisch: Sie b'langet schoo fescht uf ihri pensionierieg.
Sie kann aus lauter Freude ihre Pensionierung nicht mehr abwarten.
Übersetzungen:


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