bevogten
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·vog·ten, Präteritum: be·vog·te·te, Partizip II: be·vog·tet
Aussprache:
IPA [bəˈfoːktn̩]
Bedeutungen:
[1] schweizerisch, veraltet: für jemanden der Vormund (Vogt) sein
[2] schweizerisch, veraltet: jemanden wie einen Unmündigen behandeln
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Vogt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1] „Als solcher erteilte er die Niederlassungsbewilligungen; er gab die Genehmigung zur Aufnahme von Bürgern; er bevogtete die Minderjährigen und Unzurechnungsfähigen; er bestimmte den Brotpreis.“
[1] 1768 sollten ledige Weibspersonen einen Vogt haben. Sie konnten durch ihre Verwandten bevogtet werden.
[1] Nicht nur Unmündige wurden bevogtet, es gab auch bevogtete Klöster, wo sich die berufene Person wie ein Anwalt verhielt, der die Interessen des Mandanten wahrnahm.
[2] „Es ist weder unsern Herrn und Obern noch uns nie zu Sinn gekommen, euch zu bevogten und zu regieren. Wir bringen und zwingen euch zu keinem neuen Glauben.“



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