pflichtwidrig
Adjektiv:

Worttrennung:
pflicht·wid·rig, Komparativ: pflicht·wid·ri·ger, Superlativ: am pflicht·wid·rigs·ten
Aussprache:
IPA [ˈp͡flɪçtˌviːdʁɪç], [ˈp͡flɪçtˌviːdʁɪk]
Bedeutungen:
[1] Ethik, Recht: gegen die Pflicht verstoßend
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Pflicht und dem Adjektiv widrig
Gegenwörter:
[1] aus Pflicht, pflichtgemäß, pflichtmäßig, regelkonform
Beispiele:
[1] „Ich übergehe hier alle Handlungen, die schon als pflichtwidrig erkannt werden, ob sie gleich in dieser oder jener Absicht nützlich sein mögen; denn bei diesen ist gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen sein mögen, da sie dieser sogar widerstreiten.“
[1] „Damit also eine Schenkung für pflichtwidrig erklärt werden könne, muß sie schon in ihrer Entstehung, durch Ueberschreitung des angeführten Maßes, pflichtwidrig gewesen, und beym Ableben des Erblassers pflichtwidrig geblieben seyn.“ (1833)
[1] „Dieses Verständnis der Pflichtverletzung beruht vor allem darauf, daß die Funktion dieses Begriffes in der Bewertung des Schuldnerverhaltens als rechtswidrig oder pflichtwidrig liegt.“
Übersetzungen:


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