Abandonnement
Substantiv, n:

Worttrennung:
Aban·don·ne·ment, Plural: Aban·don·ne·ments
Aussprache:
IPA [abɑ̃dɔnəˈmɑ̃ː]
Bedeutungen:
[1] Recht, Rechtswesen, besonders Gesellschaftsrecht, Seefrachtsrecht, Börsenwesen: die Abtretung von Rechten und Sachen oder der Verzicht auf diese
Synonyme:
[1] Abandon
Beispiele:
[1] „Ist ein gehöriges Abandonnement erfolgt: so läuft die Verjährung von dem Tage der Andeutung desselben, ohne Rücksicht auf die nachher etwa eingegangene Nachricht.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch