Sache
Substantiv, f:

SingularPlural
Nominativdie Sachedie Sachen
Genitivder Sacheder Sachen
Dativder Sacheden Sachen
Akkusativdie Sachedie Sachen

Worttrennung:
Sa·che, Plural: Sa·chen
Aussprache:
IPA [ˈzaxə]
Bedeutungen:
[1] meist Plural: einzelner Gegenstand oder eine Gruppe von Dingen, die einer Person oder Angelegenheit zugehörig sind
[2] Angelegenheit, die anliegt oder vorgefallen ist, aber nicht näher bezeichnet wird
[3] Diskussionsthema
[4] rechtlich: anliegender, zu behandelnder Fall
[5] umgangssprachlich, nur Plural: Stundenkilometer
Herkunft:
mittelhochdeutsch sach(e), verallgemeinert aus althochdeutsch sahha "Rechtssache, Rechtsstreit" (siehe dazu auch Ding), zu sahhan "prozessieren, streiten, schelten"; zugrunde liegt germanisch sak-a-rechten“. Das Wort ist seit dem 8. Jahrhundert belegt.
Gegenwörter:
[1] Person
Beispiele:
[1] Ich packe meine Sachen wieder ein.
[1] „Wem gehört das?“ „Das sind meine Sachen!“ (Betonung auf meine)
[1] Nimm mal die Sachen da mit.
[1] „Kanther verstaute die Sachen in seiner Aktentasche und ging zur Tür.“
[1] „Als sie erwachte, waren die drei Freigesprochenen mit allen ihren Sachen verschwunden.“
[2] Wir sollten die Sache auf sich beruhen lassen.
[2] Die Sache ist die, dass wir gar nicht mehr zurück können!
[2] „Ja, das Schreiben und das Lesen
ist nie mein Sach’ gewesen,
denn schon von Kindesbeinen
befasst ich mich mit Schweinen;
auch war ich nie ein Dichter
Potzdonnerwetter Paraplui,
nur immer Schweinezüchter,
poetisch war ich nie!“
[2] „Es war die Sache, vor der ich die größte Angst hatte, dass ich diese eine Sache, die ich richtig machen musste, damit Milena und ich ein Zuhause hatten, dass ich sie vermasseln und Milena mich dafür für immer hassen würde.“
[3] Was ist angesagt, was ist Sache?
[4] Könnten Sie diese Sache für mich zum Abschluss bringen?
[4] In der Sache Meier gegen Meier werden jetzt die Zeugen vernommen.
[5] Das Motorrad macht locker 220 Sachen.
Redewendungen:
gemeinsame Sache machen
Übersetzungen:

[1] einzelner Gegenstand oder eine Gruppe von Dingen, die einer Person oder Angelegenheit zugehörig sind




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