Anteilseigner
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- An·teils·eig·ner, Plural: An·teils·eig·ner
Aussprache:
- IPA [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnɐ]
- [1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
- Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Eigner
- [1] Anteilsinhaber, Mitbesitzer
- [1] „Zuvor hatten die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung die zehn Mitglieder der Anteilseigner gewählt.“
- [1] „Doch ohne die Unterstützung anderer großer Anteilseigner wird die Beratungsgesellschaft, die nur 0,5 Prozent des Aktienkapitals der Bank vertritt, lediglich ein Signal setzen können.“
- russisch: [1]
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