Anteilseigner
Substantiv, m:

Worttrennung:
An·teils·eig·ner, Plural: An·teils·eig·ner
Aussprache:
IPA [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Eigner
Synonyme:
[1] Anteilsinhaber, Mitbesitzer
Beispiele:
[1] „Zuvor hatten die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung die zehn Mitglieder der Anteilseigner gewählt.“
[1] „Doch ohne die Unterstützung anderer großer Anteilseigner wird die Beratungsgesellschaft, die nur 0,5 Prozent des Aktienkapitals der Bank vertritt, lediglich ein Signal setzen können.“
Übersetzungen:


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