Armeegeneral
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ar·mee·ge·ne·ral, Plural 1: Ar·mee·ge·ne·ra·le, Plural 2: Ar·mee·ge·ne·rä·le
Aussprache:
IPA [aʁˈmeːɡenəˌʁaːl]
Bedeutungen:
[1] Nationale Volksarmee: zweithöchster Dienstgrad von Heer und Luftwaffe, unter dem Marschall der DDR und über dem Generaloberst nicht gleichwertig mit General of the Army
[2] Nationale Volksarmee: General im Range eines Armeegenerals, im weiteren Sinne jeder eine Armee führende General
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Armee und General
Beispiele:
[1] Mit der DDR ging auch der Dienstgrad des Armeegenerals unter.
[2] „In einem Fall bot ein Armeegeneral an, sie im Hubschrauber mitzunehmen.“
[2] „Ein Khan loyaler Kommandeur machte Anhänger eines Armeegenerals dafür verantwortlich.“
[2] „Doch gerade durch diesen Vorstoß hoffte er den alleinherrschsüchtigen Armeegeneral für sich einzunehmen.“
[2] „Gleichzeitig wurde ein anderer Armeegeneral zum Chef des Generalstabes ernannt.“



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