Arrest
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ar·rest, Plural: Ar·res·te
Aussprache:
IPA [aˈʁɛst]
Bedeutungen:
[1] Recht: eine Haft von kurzer Dauer
[2] Ort, an dem eine Person während des Arrest festgehalten wird
[3] Recht: Beschlagnahmung von Gütern
Herkunft:
im 15. Jahrhundert vermutlich über das Niederländische von altfranzösisch arrest „Beschlagnahme, Festhalten“, dann auch „Verhaftung“ entlehnt
Synonyme:
[1] Freiheitsentzug, Haft
Beispiele:
[1] „Zwei Soldaten erschienen, und ohne noch einmal das Wort an mich zu richten, befahl er, mich abzuführen und in strengen Arrest zu nehmen.“
[1] „Dann trommelte er mit den Fingern ein wenig auf den Tisch und diktierte Benoit fünfzehn und mir zehn Tage Arrest zu.“
[1] „Und er nahm sich vor, sie zu suchen, sobald er aus dem Arrest herauskam.“
[2] Der junge Gefreite saß drei Tage in Arrest.
[3] Der Arrest ist in den §§ 916 bis 934 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Übersetzungen:


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