Aufblendlicht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Auf·blend·licht, Plural: Auf·blend·lich·ter
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fblɛntˌlɪçt]
Bedeutungen:
[1] Scheinwerferlicht, das beim Aufblenden/bei der Einstellung einer höheren Leuchtstufe eines Fahrzeugs entsteht
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs aufblenden und dem Substantiv Licht
Synonyme:
[1] Fernlicht
Gegenwörter:
[1] Abblendlicht, Standlicht
Beispiele:
[1] „Von der Straße aus konnte man den Bücherbus nicht sehen, selbst dann nicht, wenn die gesamte Gegend von dem unbarmherzigen Aufblendlicht eines vorüberfahrenden Autos erleuchtet wurde.“
[1] „Bei Aufblendlicht hätte infolge des Schneetreibens noch schlechtere Sicht bestanden.“
[1] „Und auch die Romantik einer toskanischen Nacht, in der vom Mond ‚Honiglicht tropft‘, hat ihre Fallhöhe: „Der große Wagen fährt mit Aufblendlicht.““
[1] „Die erwischten Autofahrer geben sich durchwegs reumütig: ‚Seit zwei Tagen ist das Aufblendlicht vorne rechts kaputt - aber ich bin noch nicht dazugekommen, eine neue Lampe zu besorgen‘, räumt ein Lenker ein.“
[1] „Viel gefährlicher sind Übermüdung, Vorfahrtsverletzungen, unachtsames Einordnen nach dem Parken in den fließenden Verkehr, Überholen unter Gefährdung des Gegenverkehrs, zu schnelles Fahren, törichtes Spiel mit dem Aufblendlicht und schlechte Reifen.“



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