Abblendlicht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ab·blend·licht, Plural: Ab·blend·lich·ter
Aussprache:
IPA [ˈapblɛntˌlɪçt]
Bedeutungen:
[1] Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs abblenden und dem Substantiv Licht
Gegenwörter:
[1] Aufblendlicht, Fernlicht
Beispiele:
[1] In manchen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (wie in Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien) sowie in bestimmten Jahreszeiten in der Tschechischen Republik.
[1] „Das Abblendlicht blendet von vorn.“
Übersetzungen:


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