Aufenthaltsrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Auf·ent·halts·recht, Plural: Auf·ent·halts·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fʔɛnthalt͡sˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht: Recht, sich in einem bestimmten Land aufzuhalten
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Aufenthalt und Recht mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Die in Schutzbriefen garantierten Aufenthaltsrechte werden ignoriert oder durch neue Verordnungen aufgehoben, der Erhalt von Almosen wird als Gewohnheitsrecht immer seltener hingenommen.“



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