Aufpasserin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Auf·pas·se·rin, Plural: Auf·pas·se·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fˌpasəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] abwertend: weibliche Person, die jemanden oder etwas behütet
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aufpasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Sie gelten als rote Aufpasserin für den schwarzen Finanzminister: Gefällt Ihnen diese Rollenzuschreibung?“
[1] „Ihr Wirken als Aufpasserin und Helfershelferin ist umso verwerflicher, als sie mitgeholfen hat, eine minderjährige Landsfrau auszubeuten.“



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