Besitzdiener
Substantiv, m:

Worttrennung:
Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner
Aussprache:
IPA [bəˈzɪt͡sˌdiːnɐ]
Bedeutungen:
[1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
Herkunft:
Determinativkompositum aus Besitz und Diener
Beispiele:
[1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
[1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.



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