Besitzdiener
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner
Aussprache:
- IPA [bəˈzɪt͡sˌdiːnɐ]
- [1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
- Determinativkompositum aus Besitz und Diener
- [1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
- [1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.
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