Besitz
Substantiv, m:

Worttrennung:
Be·sitz, Plural: Be·sit·ze
Aussprache:
IPA [bəˈzɪt͡s]
Bedeutungen:
[1] Recht: tatsächliche Sachherrschaft
[2] umgangssprachlich: Eigentum
[3] umgangssprachlich: das gesamte Eigentum einer Person
Herkunft:
Ableitung vom Verb besitzen
Synonyme:
[2] Eigentum (umgangssprachlich)
[3] Habe, Hab und Gut
Beispiele:
[1] Dass der Besitz nach § 857 BGB auf den Erben übergeht, ist eine gesetzliche Fiktion.
[1] „Körperliche, bewegliche Sachen werden durch physische Ergreifung, Wegführung oder Verwahrung; unbewegliche aber durch Betretung, Verrainung, Einzäunung, Bezeichnung oder Bearbeitung in Besitz genommen. In den Besitz unkörperlicher Sachen oder Rechte kommt man durch den Gebrauch derselben im eigenen Nahmen [sic!].“
[2] Das Fahrrad, das mir Ole gestohlen hat, ist nicht mehr in meinem Besitz.
[3] Zum Besitz des Grafen gehören zwei Schlösser an der Loire, die schon seine Ahnen dem Verfall preisgaben.
Übersetzungen:


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