Brückenzoll
Substantiv, m:

Worttrennung:
Brü·cken·zoll, Plural: Brü·cken·zöl·le
Aussprache:
IPA [ˈbʁʏkn̩ˌt͡sɔl]
Bedeutungen:
[1] Abgabe, die für das Befahren einer gebührenpflichtigen Brücke bezahlt werden muss
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Brücke und Zoll, mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
[1] Brückengeld
Beispiele:
[1] Wer den Brückenzoll nicht zahlen wollte, nahm die Furt.



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