Brückenzoll
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Brü·cken·zoll, Plural: Brü·cken·zöl·le
Aussprache:
- IPA [ˈbʁʏkn̩ˌt͡sɔl]
- [1] Abgabe, die für das Befahren einer gebührenpflichtigen Brücke bezahlt werden muss
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Brücke und Zoll, mit dem Fugenelement -n
- [1] Brückengeld
- [1] Wer den Brückenzoll nicht zahlen wollte, nahm die Furt.
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