Buchhändlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Buch·händ·le·rin, Plural: Buch·händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈbuːxˌhɛndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die vor allem mit Büchern handelt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Buchhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Buchhändlerinnen können ihre Kunden beraten, das richtige Buch zu finden.
[1] „Nun sitzt sie uns gegenüber, wortkarg und schüchtern, und sagt, dass sie nichts lieber wäre als Buchhändlerin, und wir wissen nicht warum, aber wir glauben ihr.“
[1] „Immerhin waren über zweihundert Zuhörer in den Saal gekommen, in den die Buchhändlerin noch schnell ausgewichen war.“
[1] „Die Buchhändlerinnen durchsuchten die Verlagsprogramme und fanden Reiseführer in Hülle und Fülle – und ansonsten nahezu nichts.“
[1] „Sie war damals Buchhändlerin, und der Kontakt zwischen den beiden war von da an nicht mehr abgerissen.“
Übersetzungen:


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