Fußgeherzone
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fuß·ge·her·zo·ne, Plural: Fuß·ge·her·zo·nen
Aussprache:
IPA [ˈfuːsɡeːɐˌt͡soːnə]
Bedeutungen:
[1] Österreich: Bereich in einer Stadt, der nur für Fußgänger (und nicht für Fahrzeuge) bestimmt ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Fußgeher und Zone
Synonyme:
[1] Fußgängerzone
Beispiele:
[1] „Das Aufstellen einer Sänfte im Bereich einer Fußgeherzone bedarf dann keiner Bewilligung gem § 82 Abs 1 StVO, wenn dies in der Absicht erfolgt, die Sänfte von dort aus bestimmungsgemäß, also für einen Personentransport auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, einzusetzen.“



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