Funktionsverbgefüge
Substantiv, n:

Worttrennung:
Funk·ti·ons·verb·ge·fü·ge, Plural: Funk·ti·ons·verb·ge·fü·ge
Aussprache:
IPA [fʊŋkˈt͡si̯oːnsvɛʁpɡəˌfyːɡə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Wortgruppe, die aus einem Funktionsverb und einem Substantiv als Objekt (je nach sprachwissenschaftlicher Definition auch nur einem Präpositionalobjekt) besteht und als Ganze die (oft aktionsartige) Bedeutung trägt.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Funktionsverb und Gefüge
Synonyme:
[1] Funktionsverbformel, Schwellform, Streckform
Gegenwörter:
[1] Verb
Beispiele:
[1] „In Erfahrung bringen“, „zur Niederschrift erklären“, „in Frage stellen“, „in Marsch setzen“ sind Beispiele für Funktionsverbgefüge. Das Funktionsverbgefüge „in Erfahrung bringen“ hat eine etwas andere, aktivere Bedeutung als das einfache Vollverb „erfahren“. Eine ähnliche Differenz findet sich bei „zur Aufführung bringen“ verglichen mit „aufführen“.
[1] Funktionsverbgefüge bereichern in vielen Fällen die Ausdrucksmöglichkeiten.
[1] Streckform wird meist als Synonym zu Funktionsverbgefüge angesehen.
[1] „Das Funktionsverbgefüge bildet eine Einheit, die, einem einfachen Vollverb entsprechend, als Prädikat im Satz dienen kann (…)“
[1] „‚Bekanntschaft‘ kann in enger Verbindung mit bestimmten Verben auftreten und wird so zu einer Konstituente eines bestimmten Funktionsverbgefüges. Es gewinnt phraseologischen Charakter: ‚Bekanntschaft schließen‘.“
[1] „Die Papiersprache liebt das, was der Sprachwissenschaftler ein Funktionsverbgefüge nennt – eine Kategorie von mehr oder weniger feststehenden Verbindungen von bestimmten Haupt- und Tätigkeitswörtern: unter Beweis stellen, eine Frage aufwerfen, eine Feststellung treffen.“



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