Gebietsanspruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·biets·an·spruch, Plural: Ge·biets·an·sprü·che
Aussprache:
IPA [ɡəˈbiːt͡sˌʔanʃpʁʊx]
Bedeutungen:
[1] Forderung eines Staates oder sonstigen Institution auf ein strittiges Gebiet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gebiet und Anspruch sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Als die Deutschen 1885 anrückten, um sich vom Sultan ihre Gebietsansprüche auf dem Festland anerkennen zu lassen und einen Handelsvertrag abzuschließen, erhoben sie zwar keine Ansprüche auf die Insel selbst.“
[1] „1871 unterstützt sie die Gebietsansprüche einiger einheimischer Stämme auf das Territorium – und sichert sich so die Herrschaft über die Diamentenregion.“



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