Gedankenleser
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ge·dan·ken·le·ser, Plural: Ge·dan·ken·le·ser
Aussprache:
- IPA [ɡəˈdaŋkn̩ˌleːzɐ]
- [1] Person, die des Gedankenlesens fähig ist, die also in der Lage ist, zu erraten, was eine andere Person denkt
- Ableitung vom Stamm des Substantivs Gedankenlesen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
- [1] „Zu ihm kam eines Tages der berühmte Gedankenleser Cumberland, um über einen Auftritt im Krollgarten zu verhandeln.“
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