Gesetzbuch
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·setz·buch, Plural: Ge·setz·bü·cher
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡sˌbuːx]
Bedeutungen:
[1] Buch, das die Gesetze eines Landes enthält (meist beschränkt auf einen bestimmten Rechtsbereich)
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus Gesetz und Buch
Synonyme:
[1] Kodifikation
Beispiele:
[1] Für das Funktionieren ihres Rechtssystems stützen sich viele Länder auf Gesetzbücher.
[1] „Für diejenigen, die der Meinung sind, in Deutschland würde zu viel vorgeschrieben, habe ich mir einmal die Mühe gemacht, in die Gesetzbücher anderer Länder zu schauen.“



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