Grundbesitzer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Grund·be·sit·zer, Plural: Grund·be·sit·zer
Aussprache:
IPA [ˈɡʁʊntbəˌzɪt͡sɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die Grundbesitz hat
Herkunft:
Laut Duden ist Grundbesitzer bereits im 17. Jahrhundert belegt, Grundbesitz erst im 18. Jahrhundert. Das könnte bedeuten, dass Grundbesitz durch eine Rückbildung zu Grundbesitzer entstanden ist. Der zeitliche Abstand ist aber so gering, dass es sich auch um einen Zufall der Beleglage handeln kann.
Laut Pfeifer sind beide, Grundbesitz und Grundbesitzer, seit dem 18. Jahrhundert belegt.
Strukturell: Ableitung von Grundbesitz mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er.
Beispiele:
[1] „Als sein Vater 1811 starb, war der Sechsundzwanzigjährige über Nacht Herr von Branitz und Muskau und damit einer der reichsten Grundbesitzer der Lausitz.“
Übersetzungen:


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