Halterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Hal·te·rin, Plural: Hal·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈhaltəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Kurzform: Person, in deren Besitz sich ein Fahrzeug befindet
[2] Kurzform: Person, in deren Besitz/Obhut sich ein Tier befindet
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Halter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Besitzerin, Fahrzeughalterin
[2] Tierhalterin
Beispiele:
[1] Ihre Schwester ist Halterin von zwei Motorrädern.
[2] Die Halterin der Hündin kam und konnte ihren Hund anleinen.



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