Holzschlag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Holz·schlag, Plural: Holz·schlä·ge
Aussprache:
IPA [ˈhɔlt͡sˌʃlaːk]
Bedeutungen:
[1] ohne Plural: Handlung, Bäume zu fällen oder Holz zu hacken
[2] Ort in einem Wald, an dem Bäume gefällt werden oder gefällt werden sollen
[3] veraltet, ohne Plural: Recht, bestimmte Bäume fällen und sich deren Holz aneignen zu dürfen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Holz und Schlag
Synonyme:
[1] Holzeinschlag
[2] Gehau, Hau, Holzhau, Schlag
Beispiele:
[1] „Bis Mitte des 20. Jahrhunderts fanden auf Æbelø ein paar wenige Familien mit Fischfang, Viehhaltung und Holzschlag ihr Auskommen.“
[1] „Die vom Bergbau bestimmten Forstordnungen legen meist großes Gewicht darauf, dass in den »Schlägen«, den für den jährlichen Holzschlag bestimmten Waldgebieten, alle Bäume abgeholzt, und nicht nur die besten oder bequemsten ausgesucht werden.“
[2] „Außerordentliche Holzſchläge in Gemeinde⸗, Korporations⸗ und Genoſſenſchaftswaldungen bedürfen der Bewilligung der Kantonsregierung und ſind unter der Leitung eines kantonalen Forſtbeamten auszuzeichnen.“ [1876]
[3] „[Die Sachſen] haben freien Holzſchlag in den Waͤldern der Wallachen; an den Feſttagen St. Georg, St. Stephan und St. Martin haben ſie das Recht, acht Tage lang unentgeldlich Salz zu holen.“ [1847]



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