Illegalität
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Il·le·ga·li·tät, Plural: Il·le·ga·li·tä·ten
Aussprache:
- IPA [ɪleɡaliˈtɛːt], [ˈɪleɡalitɛːt]
- [1] ohne Plural: Zustand der Ungesetzlichkeit, der mangelnden Rechtmäßigkeit
- [2] einzelne nicht rechtmäßige Gegebenheit
- Das Wort ist seit dem 18. Jahrhundert belegt.
- Ableitung zu illegal mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
- [1] Legalität, Rechtmäßigkeit
- [1] „Es läuft ja sogar jetzt noch, sonst hätte ich diese Illegalität überhaupt nicht finanzieren können.“
- [1] „Schon in der ersten Woche der Illegalität waren Cesar und Roman Bertini dabei, in völliger Dunkelheit, nur mit den Fingerkuppen Figuren und Partieverlauf abtastend, Schach zu spielen.“
- [2] „Das Schweizer Recht und der bankrechtliche Kundendatenschutz dienen indes nicht dem Verdecken von Illegalitäten in irgendeinem Bereich.“
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