Kaufleute
Substantiv:

Worttrennung:
kein Singular, Plural: Kauf·leu·te
Aussprache:
IPA [ˈkaʊ̯fˌlɔɪ̯tə]
Bedeutungen:
[1] Handeltreibende beiderlei Geschlechts; Kauffrauen/Kaufmänner
[2] Zusatzplural von Kaufmann
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs kaufen und dem Substantiv Leute
Beispiele:
[1] „Unter den Beklagten finden sich aber auch sechs weibliche Kaufleute, die in zwei Fällen wegen unterlassener Kündigung und in einem Fall wegen einer Lohnzahlung verklagt wurden.“
[1] „Für alle Kaufleute besteht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) die Pflicht zur doppelten Buchführung.“
[1] „Die Kaufleute erholen sich nach den Kriegs- und Hungerjahren am raschesten.“
[1] „Die Lagerhäuser wurden geleert und die Kaufleute verließen Helgoland.“
[2] „Sie werden von privaten Kaufleuten betrieben, die Staaten beteiligen sich an der Finanzierung und statten sie mit Handelsmonopolen aus.“



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