Kinderschänderin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kin·der·schän·de·rin, Plural: Kin·der·schän·de·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈkɪndɐˌʃɛndəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die ein Kind missbraucht
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kinderschänder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Bevölkerung konnten aufatmen, da die Polizei die Kinderschänderin verhaftet hat.



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