Klagelied
Substantiv, n:

Worttrennung:
Kla·ge·lied, Plural: Kla·ge·lie·der
Aussprache:
IPA [ˈklaːɡəˌliːt]
Bedeutungen:
[1] Musik: Lied in der Form einer Klage
[2] Religion, im Plural Klagelieder: Buch des Alten Testamentes, das die Zerstörung des Tempels (587 v. Chr.), den Verlust der staatlichen Unabhängigkeit Judas und die Gefangenschaft seiner Einwohner in Babylonien thematisiert. Dieses Buch wird häufig dem Propheten Jeremias zugeschrieben, was aber nach neueren Forschungen nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
[3] Literatur: literarische Gattung kurzer lyrischer Formen, deren Inhalt eine Klage ist
[4] allgemein: gleiche Bedeutung wie Klage
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Klage und Lied
Synonyme:
[1] Klagegesang
[2] lateinisch: Lamentationes, Griechisch: θρῆνοι (thrènoi)
Beispiele:
[2] Die Klagelieder wurden lange Zeit dem Propheten Jeremia zugeschrieben.
[3] „Kein Heldenlied erzählt von den Taten der Triumphierenden, kein Klagelied schildert die Leiden der Unterlegenen.“
[3] „Zuerst sprangen die Sänger der Klagelieder hinaus und hoben die metallene Tragbahre herab, auf der Helena in ihrem Leichentuch lag.“
[4] „Und die Klagelieder des Bezirksbürgermeisters machen nichts besser, sie bedienen nur die Vorurteile.“
Redewendungen:
[4] ein Klagelied anstimmen



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