Krimineller
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Kri·mi·nel·ler, Plural: Kri·mi·nel·le
Aussprache:
IPA [kʁimiˈnɛlɐ]
Bedeutungen:
[1] nach Recht und Gesetz allfällig, straffällige Person, Verbrecher; auch ohne Amtshandlung und polizeilicher Erkennung
Herkunft:
Substantivierung des Adjektivs kriminell
Synonyme:
[1] Verbrecher
Beispiele:
[1] Der Kriminelle wurde von der Polizei gestellt.
[1] Ein Krimineller entwendete mehrere Goldketten.
[1] Eine kriminelle Handlung prägt die jeweilige Person als Kriminellen, auch ohne Ahndung durch einen Richter.
[1] Fahrerflucht ist eine kriminelle Handlung und stempelt die Person als Kriminellen ab.
[1] „Es gibt auch nicht mehr Kriminelle als Schwule.“
[1] „Dar ist eigentlich keine besonders von Kriminellen heimgesuchte Stadt, dennoch ist Wachsamkeit geboten.“
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Kri·mi·nel·ler
Aussprache:
IPA [kʁimiˈnɛlɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Kriminelle
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Kriminelle
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Kriminelle



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