Krimineller
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung: Grammatische Merkmale:
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Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
- Kri·mi·nel·ler, Plural: Kri·mi·nel·le
Aussprache:
- IPA [kʁimiˈnɛlɐ]
- [1] nach Recht und Gesetz allfällig, straffällige Person, Verbrecher; auch ohne Amtshandlung und polizeilicher Erkennung
- Substantivierung des Adjektivs kriminell
- [1] Verbrecher
- [1] Der Kriminelle wurde von der Polizei gestellt.
- [1] Ein Krimineller entwendete mehrere Goldketten.
- [1] Eine kriminelle Handlung prägt die jeweilige Person als Kriminellen, auch ohne Ahndung durch einen Richter.
- [1] Fahrerflucht ist eine kriminelle Handlung und stempelt die Person als Kriminellen ab.
- [1] „Es gibt auch nicht mehr Kriminelle als Schwule.“
- [1] „Dar ist eigentlich keine besonders von Kriminellen heimgesuchte Stadt, dennoch ist Wachsamkeit geboten.“
- Kri·mi·nel·ler
Aussprache:
- IPA [kʁimiˈnɛlɐ]
- Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Kriminelle
- Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Kriminelle
- Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Kriminelle
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