Lenkberechtigung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Lenk·be·rech·ti·gung, Plural: Lenk·be·rech·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈlɛŋkbəˌʁɛçtɪɡʊŋ]
- [1] vom österreichischen Staat erteilte Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs lenken und dem Substantiv Berechtigung
- [1] Deutschland: Fahrerlaubnis, Schweiz: Fahrberechtigung
- [1] „Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt.“
- [1] „Die häufigsten Gründe für den Verlust der Lenkberechtigung waren Alkohol am Steuer, gefolgt von Geschwindigkeitsübertretungen, Verkehrsgefährdung und das Fahren ohne Lenkberechtigung für die entsprechende Klasse.“
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