Mietbetrag
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Miet·be·trag, Plural: Miet·be·trä·ge
Aussprache:
- IPA [ˈmiːtbəˌtʁaːk]
- [1] der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende (Geld-)Betrag
- [1] Miete, Mietpreis/Mietspreis
- [1] mittelostdeutsch, südostdeutsch, österreichisch, schweizerisch: Mietzins
- [1] norddeutsch, mitteldeutsch formell und fachsprachlich, sonst veraltend landschaftlich, besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch: Zins
- [1] „Vermieter von Wohnräumen, deren Mietforderungen bei Neuvermietung mehr als 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, müssen nach einem Urteilsspruch Heidelberger Landrichter mit Geldstrafen bis zu 50 000 Mark rechnen und dem Mieter die zuviel verlangten Mietbeträge zurückerstatten.“
- [1] „Das Gegenstück, die Warmmiete, entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss.“
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