Mietzins
Substantiv, m:

Worttrennung:
Miet·zins, Plural: Miet·zin·se
Aussprache:
IPA [ˈmiːtˌt͡sɪns]
Bedeutungen:
[1] mittelostdeutsch, südostdeutsch, bairisch, schwäbisch, österreichisch, schweizerisch: der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende Preis
Synonyme:
[1] Mietbetrag, Miete, Mietpreis/Mietspreis
[1] norddeutsch, mitteldeutsch formell und fachsprachlich, sonst veraltend landschaftlich, besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch: Zins
Beispiele:
[1] „Für alle Mietverträge (unabhängig vom Baujahr) sollte ein angemessener Mietzins gelten, dessen Bandbreite regelmäßig von Experten aufgrund von Preisspiegeln festgelegt wird.“
[1] „Hunderttausende, über das gesamte Bundesgebiet verstreute Gammel-Wohnungen stehen noch heute überwiegend leer oder sind nur noch zu einem Bruchteil des versprochenen Mietzinses zu vermarkten.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch