Nebenbuhlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ne·ben·buh·le·rin, Plural: Ne·ben·buh·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈneːbn̩ˌbuːləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Mitbewerberin, die um denselben Mann wirbt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nebenbuhler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Sie wurde also etwa 70 Jahre alt, hat ihren Ehemann um etwa zehn und ihre Nebenbuhlerin um knapp drei Jahre überlebt.“



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