Notverordnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Not·ver·ord·nung, Plural: Not·ver·ord·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈnoːtfɛɐ̯ˌʔɔʁdnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] in Krisenfällen erlassene, amtliche Verordnung zur Wiederherstellung der Ordnung
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Not und Verordnung
Beispiele:
[1] „Da es seit März 1930 keine von der Reichstagsmehrheit getragene Regierung mehr gab, regierten Reichspräsident von Hindenburg und die nunmehr von ihm ernannten Reichskanzler von da an vor allem mit Hilfe von Notverordnungen.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] emergency decree, emergency regulations Pl.



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