Notwehr
Substantiv, f:

Worttrennung:
Not·wehr, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈnoːtˌveːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Recht: Verteidigung in Form von Gegenwehr, die aufgrund einer dazu führenden Bedrohung straffrei bleibt
Beispiele:
[1] Der Polizist handelte mit seinem Schuss aus Notwehr.
Übersetzungen:


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