Parterrewohnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Par·ter·re·woh·nung, Plural: Par·ter·re·woh·nun·gen
Aussprache:
IPA [paʁˈtɛʁəˌvoːnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Etagenwohnung, die im Parterre, also im Erdgeschoss liegt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Parterre und Wohnung
Synonyme:
[1] Erdgeschosswohnung
Gegenwörter:
[1] Dachgeschosswohnung/Dachwohnung, Erdgeschosswohnung, Kellerwohnung, Souterrainwohnung
Beispiele:
[1] Um eine Parterrewohnung zu erreichen, muss man nur wenige oder gar keine Treppen bewältigen.



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