Polizeikommissar
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Po·li·zei·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·kom·mis·sa·re
Aussprache:
- IPA [poliˈt͡saɪ̯kɔmɪsaːɐ̯]
- [1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
- Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Kommissar
- [1] Kommissar
- [1] In Deutschland ist ein Polizeikommissar ein Beamter.
- [1] „Doch schon am nächsten Abend geben zwei belgische Polizeikommissare den Befehl, die Körper wieder auszugraben und fortzuschaffen.“
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