Polizeikommissar
Substantiv, m:

Worttrennung:
Po·li·zei·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·kom·mis·sa·re
Aussprache:
IPA [poliˈt͡saɪ̯kɔmɪsaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Kommissar
Synonyme:
[1] Kommissar
Beispiele:
[1] In Deutschland ist ein Polizeikommissar ein Beamter.
[1] „Doch schon am nächsten Abend geben zwei belgische Polizeikommissare den Befehl, die Körper wieder auszugraben und fortzuschaffen.“
Übersetzungen:


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