Portiersfrau
Substantiv, f:

Worttrennung:
Por·ti·ers·frau, Plural: Por·ti·ers·frau·en
Aussprache:
IPA [pɔʁˈti̯eːsˌfʁaʊ̯]
Bedeutungen:
[1] Ehefrau eines Portiers[1]
[2] Ehefrau eines Hausmeisters
[3] weibliche Person, die am Eingang von Gebäuden mit viel Publikumsverkehr (etwa Hotels, Wohnanlagen oder Bürokomplexen) Kommende und Gehende in Augenschein nimmt, ihnen beim Betreten beziehungsweise Verlassen des Gebäudes behilflich ist und Auskünfte erteilt
Synonyme:
[2] Hausmeistersfrau
[3] Portierin
Beispiele:
[1] Die Portiersfrau bewohnt gemeinsam mit ihrem Mann eine Wohnung im Hotelgebäude.
[2] Ich habe der Portiersfrau mitgeteilt, dass das Licht im Flur nicht funktioniert. Sie sagt es ihrem Mann.
[3] In dem Bürogebäude, in dem Herr Hansemann arbeitet, gibt es eine sehr attraktive Portiersfrau.
Übersetzungen:


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