Präludium
Substantiv, n:

Worttrennung:
Prä·lu·di·um, Plural: Prä·lu·di·en
Aussprache:
IPA [pʁɛˈluːdi̯ʊm]
Bedeutungen:
[1] ursprünglich: einleitendes Vorspiel zu einem Musikstück
[2] eigene musikalische Form für Tasteninstrumente oder auch Orchester
Herkunft:
im 16. Jahrhundert von lateinisch praeludium „Vorspiel“ entlehnt, von lat. prae- "vor" und ludere "spielen"
Synonyme:
[1] (in der Oper): Ouvertüre
[1] (in der Popularmusik:) Intro
Beispiele:
[1] Ein Präludium ist ein Instrumentalwerk mit eröffnendem oder hinführendem Charakter.
[2] "Präludium und Fuge Es-Dur" BWV 552 ist ein Orgelwerk von Johann Sebastian Bach.
[2] „So klingt jetzt das Präludium, ein reißender Strom.“
[2] „Dank des vielen Weins und der Spirituosen störten sich die meisten Gäste auch gar nicht weiter an den Darbietungen des Hausherrn, manche flunkerten sogar, wie besonders geehrt sie sich durch die musikalischen Präludien fühlten.“
Übersetzungen:


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