Privatfahrt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pri·vat·fahrt, Plural: Pri·vat·fahr·ten
Aussprache:
IPA [pʁiˈvaːtˌfaːɐ̯t]
Bedeutungen:
[1] Fahrt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Fahrt
Gegenwörter:
[1] Privatflug
Beispiele:
[1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.
[1] „Das Reichsverkehrsministerium erlässt für das Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. April des Jahres ein Verbot für Privatfahrten mit Personenkraftwagen.“



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