Rührkuchen
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rühr·ku·chen, Plural: Rühr·ku·chen
Aussprache:
IPA [ˈʁyːɐ̯ˌkuːxn̩]
Bedeutungen:
[1] Gastronomie: Kuchen aus einem angerührten, nicht gekneteten Teig (Rührteig), der in einer Form gebacken wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Verbstamm von rühren und dem Substantiv Kuchen
Beispiele:
[1] „Bei Eiern, die bereits im Ausland in Fertigprodukte gemischt werden, ist die Lage vollends unübersichtlich. In Instantnudeln aus Asien stecken wohl kaum gute Eier. Wer ganz sichergehen will, dass im Rührkuchen oder in den Bandnudeln keine Käfigeier versteckt sind, dem bleibt zurzeit nichts anderes übrig, als reine Bioprodukte zu kaufen.“
Übersetzungen:


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