Ratsherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rats·herr, Plural: Rats·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈʁaːt͡sˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] Person, die Mitglied in einem Rat (Gemeinderat, Ortsrat, Stadtrat) ist
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rat und Herr sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Otto Brenner war Ratsherr in Hannover und später auch niedersächsischer SPD-Landtagsabgeordneter.“



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