Rechtsberater
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·be·ra·ter, Plural: Rechts·be·ra·ter
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sbəˌʁaːtɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die in rechtlichen Fragen beraten kann
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Berater mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Es ist grausam, Seeleuten bei solchen Anlässen keinen Rechtsberater zur Seite zu stellen, auch wenn die Offiziere mich und vermutlich jeden von uns sehr freundlich und rücksichtsvoll behandelten.“



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