Rechtsberater
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Rechts·be·ra·ter, Plural: Rechts·be·ra·ter
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sbəˌʁaːtɐ]
- [1] Person, die in rechtlichen Fragen beraten kann
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Berater mit dem Fugenelement -s
- [1] „Es ist grausam, Seeleuten bei solchen Anlässen keinen Rechtsberater zur Seite zu stellen, auch wenn die Offiziere mich und vermutlich jeden von uns sehr freundlich und rücksichtsvoll behandelten.“
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