Rechtskraft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·kraft, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌkʁaft]
Bedeutungen:
[1] deutsches Prozessrecht: Unanfechtbarkeit einer Gerichtsentscheidung wegen Ablaufs der Rechtsmittelfrist, wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts oder wegen Fehlens von Rechtsmitteln (formelle Rechtskraft)
[2] deutsches Prozessrecht: Verbindlichkeit einer Gerichtsentscheidung, die zur Folge hat, dass deren konkreter Inhalt auch über den entschiedenen Rechtsstreit hinaus etwa in nachfolgenden Prozessen maßgeblich ist (materielle Rechtskraft)
Beispiele:
[1] Ein Prozessurteil ist nur der formellen Rechtskraft fähig.
[1] „Wenn ein Versäumungsurteil formell richtig zugestellt und innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel erhoben worden ist, ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen.“
[2] „Ob und inwieweit in Arrest- und Verfügungsverfahren ergangene Entscheidungen (§§ 936, 922 ZPO) in materielle Rechtskraft erwachsen, ist umstritten.“



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