Rechtskraft
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Rechts·kraft, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌkʁaft]
- [1] deutsches Prozessrecht: Unanfechtbarkeit einer Gerichtsentscheidung wegen Ablaufs der Rechtsmittelfrist, wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts oder wegen Fehlens von Rechtsmitteln (formelle Rechtskraft)
- [2] deutsches Prozessrecht: Verbindlichkeit einer Gerichtsentscheidung, die zur Folge hat, dass deren konkreter Inhalt auch über den entschiedenen Rechtsstreit hinaus etwa in nachfolgenden Prozessen maßgeblich ist (materielle Rechtskraft)
- [1] Ein Prozessurteil ist nur der formellen Rechtskraft fähig.
- [1] „Wenn ein Versäumungsurteil formell richtig zugestellt und innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel erhoben worden ist, ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen.“
- [2] „Ob und inwieweit in Arrest- und Verfügungsverfahren ergangene Entscheidungen (§§ 936, 922 ZPO) in materielle Rechtskraft erwachsen, ist umstritten.“
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