Rechtsphilosophie
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·phi·lo·so·phie, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sfilozoˌfiː]
Bedeutungen:
[1] Philosophische Erkenntnis des Rechts als Ganzes und im Verhältnis zu allen anderen Phänomenen, d. h. seiner Grundlegung
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Philosophie sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Im Unterschied zur systemimmanent argumentierenden Rechtswissenschaft transzendiert die Rechtsphilosophie den Rahmen des geltenden Rechts.“
Übersetzungen:


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