Rechtsverstoß
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·ver·stoß, Plural: Rechts·ver·stö·ße
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sfɛɐ̯ˌʃtoːs]
Bedeutungen:
[1] Nichteinhaltung von geltendem Recht, das Verstoßen gegen Gesetze
Herkunft:
Determinativkompositum aus Recht und Verstoß mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Rechtsbruch, Rechtsverletzung
Beispiele:
[1] „Vergangenen Oktober drang der Gouverneur von Jambi darauf, die Genehmigung wegen der Rechtsverstöße zu überprüfen.“



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